Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von

Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

 

Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen

mitgeführt werden.

 

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über

750 kg, sofern die  zulässige Gesamtmasse der

Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet.

 

Diese Bedingungen beziehen sich auf die Fahrerlaubnisklasse. 

 

Bei der Kombination der Fahrzeuge sind unabhängig

von der Fahrerlaubnisklasse die Anhängelasten und

die Vorgaben der Fahrzeughersteller zu beachten!

 

Diese Fahrerlaubnisklasse schließt die Klassen AM und L ein. 

 

Wer die Fahrerlaubnis  BF 17 (begleitendes Fahren)

besitzt, darf auch Klasse-AM-Fahrzeuge fahren.

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

 

Diese Erweiterung der Klasse B benötigt man für

ein Klasse B Zugfahrzeug mit einem Anhänger mit

 

- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr  

  als 750 kg und

- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination

  von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

 

Für weitergehende Information empfehle ich 

folgende Website: www.flvbw.de