Diese Fahrerlaubnis berechtigt

 

zum Führen eines Kraftrades bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW.

Verhältnis von Leistung zu Leermasse nicht mehr als 0,1 kW/kg. Auch mit Beiwagen.

 

und zum Führen eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs

mit

- symmetrisch angeordneten Rädern und

- Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungs-

  motoren oder

- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr

  als 45 km/h und

- Leistung von bis zu 15 kW

 

 

Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse AM ein.

 

Es ist die einzige Fahrerlaubnis, die man mit 16 Jahren auf Probe erwerben kann.

 

Für weitergehende Information empfehle ich folgende Website: www.flvbw.de