Diese Fahrerlaubnis benötigt man

für Krafträder mit mehr als 34 kW Motorleistung oder mehr als 0,2 kW pro kg der Leermasse. Der direkte Einstieg in die unbeschränkte Fahrerlaubnis der Klasse A ist ab dem Alter von 24 Jahren möglich.

 

Weiterhin für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

- Leistung von mehr als 15 kW oder

- mit symmetrisch angeordneten Rädern und

- Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungs-

  motoren) oder

- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr 

  als 45 km/h und

- Leistung von mehr als 15 kW.

 

Mit 21 Jahren kann man die Fahrerlaubnisklasse A

auf einem Kraftrad der Klasse A für ein dreirädriges

Kraftfahrzeug erwerben.

Mit einem Motorrad der Klasse A darf man aber erst ab einem Alter von 24 Jahren fahren.

 

 

Für weitergehende Information empfehle ich folgende Website: www.flvbw.de